Gesundheit / Autogenes Training / Yoga / Entspannung

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Hinweise zur Bezuschussung von Gesundheitskursen der Primärprävention
gemäß § 20 SGB V durch die Krankenkassen
In der Vergangenheit war es möglich, in eigens gekennzeichneten Kursen eine teilweise Erstattung von VHS-Kursentgelten durch die Krankenkasse zu erhalten. Bisher konnten wir Ihnen nach Abschluss Ihres Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer, Entgelte und Kursleiterqualifikation ausdrucken, sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten.
Ihre Krankenkasse hat dann individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention finanziell unterstützt werden konnte.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten muss jetzt jeden einzelnen Kurs im Bereich Gesundheit bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen und bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher und personeller Voraussetzungen wird mit einer Geldstrafe von 5000 € gedroht.
Wir haben uns deshalb entschieden, unter den jetzigen Voraussetzungen keine Registrierung unserer Gesundheitskurse mehr bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen. Sofern Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen haben, erhalten Sie weiterhin auf Anfrage nach Abschluss Ihres für die Förderung infrage kommenden VHS-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese enthält Angaben zur Kursdauer und zu den Kursentgelten. Mit dieser Bescheinigung können Sie mit Ihrer Krankenkasse Ihre individuelle Förderung abklären.
Auf diesem Weg kann Gesundheitsbildung an der VHS weiterhin unbürokratisch, datengeschützt und vor allem qualitativ hochwertig und gleichzeitig preiswert in Ihrer Nähe angeboten werden.

Autogenes Training / Yoga / Entspannung


Hinweise zur Bezuschussung von Gesundheitskursen der Primärprävention
gemäß § 20 SGB V durch die Krankenkassen
In der Vergangenheit war es möglich, in eigens gekennzeichneten Kursen eine teilweise Erstattung von VHS-Kursentgelten durch die Krankenkasse zu erhalten. Bisher konnten wir Ihnen nach Abschluss Ihres Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer, Entgelte und Kursleiterqualifikation ausdrucken, sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten.
Ihre Krankenkasse hat dann individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention finanziell unterstützt werden konnte.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten muss jetzt jeden einzelnen Kurs im Bereich Gesundheit bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen und bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher und personeller Voraussetzungen wird mit einer Geldstrafe von 5000 € gedroht.
Wir haben uns deshalb entschieden, unter den jetzigen Voraussetzungen keine Registrierung unserer Gesundheitskurse mehr bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen. Sofern Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen haben, erhalten Sie weiterhin auf Anfrage nach Abschluss Ihres für die Förderung infrage kommenden VHS-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese enthält Angaben zur Kursdauer und zu den Kursentgelten. Mit dieser Bescheinigung können Sie mit Ihrer Krankenkasse Ihre individuelle Förderung abklären.
Auf diesem Weg kann Gesundheitsbildung an der VHS weiterhin unbürokratisch, datengeschützt und vor allem qualitativ hochwertig und gleichzeitig preiswert in Ihrer Nähe angeboten werden.

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